Was wird gefördert?

  • Dachbegrünung

  • Fassadenbegrünung

  • Flächenbegrünung (Hof- und Freiflächenbegrünung)

  • Entsiegelungsmaßnahmen

  • Baumpflanzungen auf dem eigenen Grundstück

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und Unternehmen sind dann förderberechtig, wenn sie Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind (Erbbauvertrag ab 66 Jahren)

  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit Einverständniserklärung der Gemeinschaft

Wie kann ich mich fördern lassen?

  • Der einfachste Weg zur Förderung ist im Abschnitt 5 Schritte zur Förderung beschrieben

  • Sollten sie individuelle Hilfe bei Ihrem Förderantrag benötigen, so stehen unsere Berater/ Beraterinnen Ihnen zur Seite: Beratung

Wieviel wird gefördert?

  • 50% der belegbaren Kosten werden gefördert

  • Die Untergrenze der Förderung beläuft sich bei den Maßnahmen Fassadenbegrünung, Flächenbegrünungen und Baumpflanzungen bei 100,- EUR.

  • Bei den Dachbegrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen liegt die Untergrenze bei 1.000,- EUR

  • Die Obergrenze für alle Maßnahmen liegt bei bis unter 20.000,-EUR je Objekt.

Wo wird gefördert?

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Was Wir Fördern