Was wird gefördert?
Dachbegrünung
Fassadenbegrünung
Flächenbegrünung (Hof- und Freiflächenbegrünung)
Entsiegelungsmaßnahmen
Baumpflanzungen auf dem eigenen Grundstück
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Unternehmen sind dann förderberechtig, wenn sie Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind (Erbbauvertrag ab 66 Jahren)
Wohnungseigentümergemeinschaften mit Einverständniserklärung der Gemeinschaft
Wie kann ich mich fördern lassen?
Der einfachste Weg zur Förderung ist im Abschnitt 5 Schritte zur Förderung beschrieben
Sollten sie individuelle Hilfe bei Ihrem Förderantrag benötigen, so stehen unsere Berater/ Beraterinnen Ihnen zur Seite: Beratung
Wieviel wird gefördert?
50% der belegbaren Kosten werden gefördert
Die Untergrenze der Förderung beläuft sich bei den Maßnahmen Fassadenbegrünung, Flächenbegrünungen und Baumpflanzungen bei 100,- EUR.
Bei den Dachbegrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen liegt die Untergrenze bei 1.000,- EUR
Die Obergrenze für alle Maßnahmen liegt bei bis unter 20.000,-EUR je Objekt.
Wo wird gefördert?
Gefördert wird ausschließlich im Gebiet der Klimainsel Kelsterbach.